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USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 11

Hinzuschätzung von Umsätzen bei Verletzung von Aufzeichnungspflichten i. S. des § 22 UStG

Thomas Rennar

Das zur umsatzsteuerlichen Hinzuschätzung bei Verletzung von Aufzeichnungspflichten i. S. des § 22 UStG entschieden und damit die Erforderlichkeit von Kassenaufzeichnungen in klassischen Bargeld­geschäften anschaulich verdeutlicht.

I. Leitsätze

1. Jeder Unternehmer ist gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG zur Erstellung von Aufzeichnungen zur Feststellung der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung verpflichtet. Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln. Im Streitfall hat der Steuerpflichtige trotz Tätigung von Barumsätzen keine Kassenaufzeichnungen geführt. Die vollständige Nichtaufzeichnung von Kasseneinnahmen stellt nach Auffassung des erkennenden Gerichts einen schwerwiegenden Buchführungsmangel dar. Die aufgefundene Rechnungsliste belegt auch, dass die Buchführung materiell nicht ordnungsgemäß ist, sondern der Steuerpflichtige eine Vielzahl von erzielten (Bar-)Einnahmen nicht erklärt hat.

2. Ein Unternehmer kann einen Gegenstand vollumfänglich in seinem Privatvermögen belassen, ein Vorsteuerabzug kommt dann nicht in Betracht. Ohne Zuordnungsentsc...