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NWB Nr. 7 vom Seite 439

Die Ermessenstantieme für Organmitglieder vor Gericht

Dr. Christian Bosse

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 475Die Festlegung der Vergütung des Vorstands ist eine der Kernaufgaben des Aufsichtsrats im Gesellschaftsrecht. Die Vereinbarung einer ins Ermessen der Gesellschaft gestellten Tantieme gibt dem Aufsichtsrat einen großen Gestaltungsspielraum. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Gestaltung sind aber seit langem umstritten. Der Bundesgerichtshof (, NWB IAAAH-36219) hat nun die Gelegenheit ergriffen, zu wichtigen Fragen rund um die Ermessenstantieme Antworten zu geben und damit Klarheit zu schaffen – wahrscheinlich auch für die Vergütung von GmbH-Geschäftsführern.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Darum ging es – Sachverhalt

[i]Klage auf Zahlung einer variablen VergütungDer BGH hat sich mit der Klage eines ehemaligen Vorstandsmitglieds gegen eine Aktiengesellschaft auf Zahlung einer variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2011 befasst. Vertraglich vereinbart war ein Jahresgehalt i. H. von 325.000 € brutto. Darüber hinaus war in einer Klausel festgelegt, dass nach billigem Ermessen Sonderleistungen, Gratifikationen oder Ähnliches einmalig oder wiederholt durch die Aktiengesellschaft gewährt werden.

Bewertung durch den BGH

[i]Leitlinien für den Gestaltungsspielraum des ARDie Festlegung der Vergütung des Vo...