ErbStH H E 5.1 (4) (Zu § 5 ErbStG)

Zu § 5 ErbStG

H E 5.1 (4)

Ansprüche, die dem Versorgungsausgleich unterliegen

> , BStBl II S. 923; § 1587 BGB i. V. m. § 2 VersAusglG

Auswirkung auf den Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG ist nicht um den Teilbetrag der Versorgungsbezüge zu kürzen, der im Ergebnis als Zugewinnausgleich erbschaftsteuerfrei bleibt.

Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG

> , BStBl 1977 II S. 420 und vom II B 45/76, BStBl II S. 400

Steuerfreie Hinterbliebenenbezüge

Hinterbliebenenbezüge, die nicht der Besteuerung nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG unterliegen (Abgrenzung > R E 3.5), sind nicht dem Endvermögen des Erblassers zuzurechnen (> , BStBl 1982 II S. 27).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478