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NWB Nr. 42 vom Fach 29 Seite 799

Das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren

von Prof. Dr. Wolfram Hamann, Essen

I. Einleitung

Effektiver Rechtsschutz des Bürgers vor Handlungen der öffentlichen Verwaltung setzt umfassende Kontrollmöglichkeiten voraus. Besonders deutlich wird dies bei der gerichtlichen Kontrolle, wenn der Betroffene den Rechtsbehelf der Klage ergriffen hat. Es bestehen darüber hinaus aber noch weitere außergerichtliche Kontrollmöglichkeiten. Sieht man von den sog. nichtförmlichen Rechtsbehelfen - der bekannteste dürfte die Dienstaufsichtsbeschwerde sein - einmal ab, so kennen die Verfahrensordnungen noch die förmlichen Rechtsbehelfe. Im Geltungsbereich der VwGO ist dies der Widerspruch, mit dessen Einlegung das Widerspruchsverfahren beginnt, welches im folgenden in seinen Grundzügen dargestellt werden soll. Ergreift der Bürger diesen Rechtsbehelf, so muß er allerdings bestimmte Formalien beachten. Obwohl das Widerspruchsverfahren in einer Prozeßordnung, der VwGO, geregelt ist, handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Es ist einem etwaigen Gerichtsprozeß vorgeschaltet und bei einer späteren Klage als Prozeßvoraussetzung zu prüfen. So dient es einerseits der Entlastung der Verwaltungsgerichte, eröffnet zugleich aber andererseits die Chance, einen ...