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BBK Nr. 7 vom Seite 348

Corona-Krise: Unterliegen freiwillige Zahlungen der Umsatzsteuer?

Leserfrage

Karl-Hermann Eckert

Haben [i]bbk-leserfrage@nwb.deSie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de. Interessiert Sie die Fachmeinung unserer Autoren zu aktuellen Reizthemen? Dann schauen Sie doch mal unter www.nwb-experten-blog.de vorbei!

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

Viele [i]Eckert, Entgelt, Kontierungslexikon NWB ZAAAF-75251 Gewerbetreibende und Unternehmen können ihre mit dem Kunden vereinbarten Leistungen aufgrund der Corona-Krise nicht erbringen und erzielen derzeit keine Erlöse. Der Betreiber eines Fitness-Studios erhält aus Solidarität von einem Teil seiner Abonnenten trotzdem die vereinbarten Monatsbeiträge, obwohl er sein Studio aufgrund behördlicher Auflagen schließen muss.

Frage:

Wie sind die freiwilligen Zahlungen dieser Monatsbeträge umsatzsteuerlich zu behandeln? Gilt das auch, wenn der Kunde auf die Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge verzichtet?

Antwort

1. Kriterium Leistungsaustausch

[i]Ebber, Leistungsaustausch, infoCenter NWB JAAAB-17517 Der Umsatzsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG u. a. die sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Untern...