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NWB Nr. 43 vom Seite 4043 Fach 30 Seite 907

Mandantenschutz und Mandantenschutzklauseln

von Richter am Landgericht Detlef Burhoff, Ascheberg

Jeder Steuerberater (StB), der mit Angestellten oder freien Mitarbeitern arbeitet, muß damit rechnen, daß diese nach einer gewissen Zeit sich entweder selbständig machen oder bei einem Kollegen Arbeit finden. In beiden Fällen besteht die Gefahr, daß Mandanten mit dem ehemaligen Angestellten zum Kollegen überwechseln bzw. sich von dem neuen selbständigen Kollegen beraten lassen. Schutz vor einem solchen Verlust von Mandanten kann eine Mandantenschutzklausel (im folgenden kurz: Klausel) bieten, die StB - ebenso wie Angehörige anderer freier Berufe - häufig mit ihren Angestellten vereinbaren. Hierbei handelt es sich um eine Form der Wettbewerbsbeschränkung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so daß die hierzu ergangene Rechtsprechung weitgehend entsprechend angewendet werden kann (BAG BB 1970 S. 35; 1989 S. 984 f.). Zum Wettbewerbsverbot s. Rehbinder, NWB F. 26 S. 2385 ff.

I. Allgemeines

1. Begriffsbestimmung

Mandantenschutzklauseln sind Vereinbarungen zwischen den Angehörigen freier Berufe und ihren (wissenschaftlichen) Mitarbeitern, wonach diese nach ihrem Ausscheiden keinen Wettbewerb treiben dürfen (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch 7. Aufl. 199...