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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 18 | Grunderwerbsteuer: Steuerbegünstigung für Umwandlungen im Konzern nach § 6a GrEStG

Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt nach einem Urteil des EuGH aus 2018 keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Wie der BFH aktuell entschieden hat, ist auch der Fall begünstigt, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. Der BFH hat die Vorschrift damit – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – weit ausgelegt.

Nicht alle Kollegen werden in der Praxis mit der Steuerbegünstigung für Umwandlungen im Konzern nach § 6a GrEStG zu tun haben. Wir gehen daher kurz auf die neue, sehr interessante Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung haben die höchsten deutschen Steuerrichter die Vorschrift weit ausgelegt.

Wir verweisen Sie ansonsten auf die ausführlichen Kommentierungen in den Zeitschriften des NWB-Verlags . In unserer Datenbank können Sie diese – wie gewohnt – kostenlos aufrufen.

Der Europäische Gerichtshof hatte in 2018 grünes Licht gegeben: Die Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Wie der II. Senat des BFH a...