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STFAN Nr. 4 vom Seite 2

Der Lohnsteuerabzug und die Steuerklassen im Ertragssteuerrecht

Dipl. Finzw. (FH) Dennis Giels; Trier

Wer in Deutschland als Arbeitnehmer angestellt ist, muss monatlich von seinem Bruttoarbeitslohn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese werden vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt und die Krankenkasse abgeführt. Für die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer benötigt der Arbeitgeber unter anderem die Steuerklasse des Arbeitnehmers. Welche unterschiedlichen Voraussetzungen jede der insgesamt sechs Steuerklassen hat, wer diese wählen kann und wie das Lohnsteuerabzugsverfahren und ein Wechsel der Steuerklasse funktionieren, wird im Folgenden näher beleuchtet.

Allgemeines

Die Lohnsteuer gehört nach der Umsatzsteuer zu den größten Einnahmepositionen von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie stellt, im Gegensatz zur Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer, jedoch keine eigene Steuerart dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, welche für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG i. V. m. § 19 EStG angewendet wird. Bei der sog. Quellenbesteuerung werden die Steuerbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an der Quelle abgezogen. Der Arbeitgeber hat dabei die Verpflichtung, die Steuern an das Finanzam...

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