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STFAN Nr. 4 vom Seite 12

Die neue Grundsteuer

Steuerberater Christoph Wenhardt; Brühl

Am hat der Bundesrat der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit erheben ab 2025 die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln. Schwerpunkt der Reform sind die Änderungen bei der Bewertung von Grundstücken. Die Grundsteuerreform war notwendig, da das die bisherige Rechtslage zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Die Neuregelungen werden folgend erläutert.

Bewertung für Zwecke der neuen Grundsteuer

Im Folgenden werden die Bewertungsvorschriften abgehandelt, die für die neue Grundsteuer maßgebend sind.

Übersicht

In das Bewertungsgesetz wird durch Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom ein neuer Abschnitt eingefügt. Dieser findet Anwendung für die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab dem .

Der neue Abschnitt wird wie folgt gegliedert:

  1. Allgemeines (§ 218 – § 231 BewG)

  2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 232 – § 242 BewG)

    1. Allgemeines (§ 232 – § 240 BewG)

    2. Besondere Vorschriften (§ 241 – § 242 BewG)

  3. Grundvermögen (§ 243 – § 263 BewG)

    1. Allgemeines (§ 243 – § 245 BewG)

    2. Unbebaute Grundstücke (§ 246 – § 247 BewG)

    3. Bebaute Grundstücke (§ 248 – § 260 BewG)

    4. Sonderfälle (§ 261 – § 262 BewG)

    5. Er...

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