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NWB Nr. 37 vom Seite 2991 Fach 30 Seite 1169

Die Steuerberatergebührenverordnung

von RA Peter Maxl und RA Dr. Gregor Feiter, Düsseldorf

I. Allgemeines

Die 1982 in Kraft getretene Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) erfuhr zuletzt zum partielle Anpassungen. Die letzte Anpassung der Tabellenwerte erfolgte 1988. Die Gebühren für mehrere Dienstleistungsbereiche, u. a. die Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung und die Tabellenwerte der Tabellen C und D, sind seit der Einführung der StBGebV im Jahre 1982 unverändert geblieben. Die aktuelle Novellierung mit einer durchschnittlichen Anhebung der Gebühren um 5 % fängt also nicht einmal die Inflationsrate auf. Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) und das Gerichtskostengesetz waren schon 1994 geändert worden; das führte zu unterschiedlichen Gebühren- und Erstattungstatbeständen bei vergleichbaren Sachverhalten. Die Novellierung vom war daher überfällig.

1. Anwendungsbereich

Die ergebnislose Suche nach einem passenden Gebührentatbestand in der StBGebV ist nicht selten eine Folge der Beschränkung der GebV auf die Steuerrechtshilfe (vgl. § 1 i. V. mit § 64 StBerG). Vereinbare Tätigkeiten können allenfalls analog nach der StBGebV abgerechnet werden. Die GebV kann insoweit als Hilfsmittel zur Bestimmung der angemessenen Gebühr im Rahmen der §§ 612, 632 BGB her...