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Einkommensteuer | Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung bei der Einzelveranlagung von Ehegatten (BFH)
Beantragen Ehegatten die Einzelveranlagung und den hälftigen Abzug von Sonderausgaben nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG, so sind die von beiden Ehegatten getragenen Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und hälftig zu verteilen. Erst danach ist getrennt für jeden Ehegatten die Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG durchzuführen (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Einzelveranlagung von Ehegatten
§ 26a EStG regelt die Besteuerung von Ehegatten im Fall der Einzelveranlagung. Die Norm ist ausschließlich in den Fällen anwendbar, in denen die Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 EStG erfüllt sind und einer oder beide Ehegatten die Einzelveranlagung wählen.
Gemäß § 26a Abs. 2 Satz 1 EStG werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG demjenigen Ehegatten zuger...