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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 431

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater

Dr. Elke Lehmann

, NWB IAAAH-44212

Leitsatz

Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung.

Sachverhalt
Im Streitfall klagte der leibliche, aber nicht rechtliche Vater einer Tochter. Rechtlicher Vater war ein anderer Mann, mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter verheiratet war. Die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns der Mutter wurde nicht angefochten.

Der Kläger schenkte seiner Tochter 2016 einen Geldbetrag von 30.000 € und beantragte für die Besteuerung die Anwendung der Steuerklasse I. Dies lehnte das FA mit der Begründung ab, Steuerklasse I finde nur im Verhältnis der Tochter zu ihrem rechtlichen Vater Anwendung, und besteuerte den Erwerb nach Steuerklasse III. Die rechtliche Vaterschaft zu einer anderen Person schließt nach Ansicht des FA die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft als biologischer Vater nach § 1594 Abs. 2 BGB aus.

Der hiergegen gerichtete Einspruch des Klägers blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des FA sind Kinder i. S. des § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG nur die vom Vater nach den Regeln des Zivilrechts „abstamme...