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STFAN Nr. 5 vom Seite 13

Wechsel der Gewinnermittlungsart – Teil 2

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Im zweiten Teil der Beitragsreihe wird der Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Bilanzierung dargestellt. Zunächst wird darauf eingegangen was der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Wechsels zu beachten hat. Anschließend wird erläutert wie sich die Höhe eines Übergangsgewinns/-verlust berechnet.

Der erste Teil des Beitrags, welcher die Gründe für einen Wechsel erläutert, ist unter KIEHL DAAAH-45991 abrufbar.

Wechsel von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG (i. V. m. § 5 EStG)

Liegt einer der Gründe für einen Wechsel von der EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG zum BV-Vergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG (i. V. m. § 5 EStG) vor, so müssen vom Steuerpflichtigen mehrere Dinge beachtet werden:

  • Aufstellung einer Eröffnungsbilanz bzw. einer Veräußerungs-/Aufgabebilanz

  • Durchführung einer Inventur

  • Ermittlung eines Übergangsgewinns/-verlustes

Aufstellen einer Eröffnungsbilanz bzw. einer Veräußerungs-/Aufgabebilanz

Der Steuerpflichtige muss aufgrund des Wechsels mit Beginn der Buchführung eine Bilanz erstellen, in die er alle Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten, etc.) nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen aufzunehmen hat. In dieser Bilanz sind alle Bilanzpositionen so zu bilden, als ob der Steuerpflichtige schon immer seinen Gewinn durch BV-...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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