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StuB Nr. 10 vom Seite 394

Wechselwirkung zwischen der Nutzungsdauer von Mietereinbauten und der Leasinglaufzeit

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

LN betreibt eine Kette von Fitnesscentern. Er schließt mit dem Immobilieneigentümer LG einen Pachtvertrag über einen neuen Standort. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von fünf Jahren und gewährt LN die Option, ihn maximal zweimal um je fünf Jahre zu verlängern.

LN nimmt bei Vertragsbeginn umfangreiche und teure Mietereinbauten im Sanitärbereich in fester Verbindung mit dem Gebäude vor. Die Umbauten tragen den nach Umfang und Ausstattung besonderen Anforderungen eines Fitnesscenters Rechnung.

Abstrahiert vom Leasingvertrag würde ihre Nutzungsdauer 25 Jahre betragen. Bei Beendigung des Leasingverhältnisses ist LN nicht zum Rückbau verpflichtet, erhält andererseits aber auch keine Entschädigung für den Restwert der Einbauten.

II. Fragestellungen

  • Hat LN die Mietereinbauten zu aktivieren?

  • Falls ja, über welche Nutzungsdauer sind diese abzuschreiben?