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NWB Nr. 20 vom Seite 1456

§ 17 EStG vs. § 20 EStG: Ausfall einer Gesellschafter-Darlehensforderung im Privatvermögen

André Deutschländer

Abermals hat ein Finanzgericht zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausfällen von Gesellschafterdarlehen im Privatvermögen entschieden und in diesem Zusammenhang zwischen den in Betracht kommenden Vorschriften § 17 EStG sowie § 20 EStG differenziert (vgl. ; Revision eingelegt, Az. beim BFH: IX R 5/20).

Sachverhalt

Im Urteilsfall gewährten die klagenden Eheleute einer GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Ehemann war, u. a. zwei verzinsliche Darlehen (Hingabe im Januar 2012 und Juni 2013). Durch Gesellschafterbeschluss v.  wurde die GmbH mit Wirkung zum aufgelöst. Nach Beendigung der Liquidation wurde die GmbH schließlich am aus dem Handelsregister gelöscht. Während das im Januar 2012 hingegebene Darlehen immerhin teilweise zurückgezahlt wurde, konnten bei dem im Juni 2013 hingegebenen Darlehen keinerlei Rückzahlungen verzeichnet werden.

Infolgedessen machten die Kläger im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 2014 einen insolvenzfreien Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG i. V. mit § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG (Umkehrschluss) geltend. D...