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NWB Nr. 21 vom Seite 1568

Neue Beschränkungen bei Mieterhöhungen im Bestand/Neuvermietungen

Gesetzgeber versucht erneut Entwicklung der Wohnraummieten zugunsten von Mietern zu beeinflussen

Prof. Dr. Ulf Börstinghaus

Vor der COVID-19-Pandemie war die Entwicklung der Wohnraummieten DIE soziale Frage. Deshalb hatte die Regierungskoalition schon im Koalitionsvertrag Änderungen vereinbart. Die Umsetzung hat länger gedauert und kam jetzt auch nur „scheibchenweise“. [i]Zu gesetzlichen Regeln für das Mietrecht in der Krise Hofele, NWB 15/2020 S. 1065Zum hat der Gesetzgeber versucht, die ortsübliche Vergleichsmiete etwas abzusenken. Das hat Bedeutung sowohl für Mieterhöhungen im Bestand als auch für die Höhe der maximalen Wiedervermietungsmiete. Zum hat er dann deren Regelungen zum zweiten Mal „nachgeschärft“, indem er die Laufzeit der Regelung verlängert und dem Mieter erstmals auch einen Rückforderungsanspruch für die Vergangenheit eingeräumt hat.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Von der Koalitionsvereinbarung bis zum Gesetz

[i]Zähes gesetzgeberisches UnterfangenDie beiden aktuellen Änderungen des Miethöherechts beruhen auf dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode. Erst ca. anderthalb Jahre später wurde das Thema während des sog. Wohngipfels vom wieder aufgegriffen. Es hat dann fast ein weiteres Jahr für eine Einigung gebraucht: Erst im Koalitionsausschuss am wurde vereinbart, das Vorhaben umzusetzen. Hera...BGBl 2019 I S. 2911BGBl 2020 I S. 540