Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb, Nicole Nolte, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01201-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65653-3

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (3. Auflage)

9. Wareneingang und Lagerung

Im Anschluss an die Bestellung erfolgt üblicherweise die Lieferung der bestellten Waren. Die Waren müssen dann vom Käufer in Empfang genommen werden und bis zu ihrer Verwendung bzw. bis zum Verkauf gelagert werden.S. 442

9.1 Anlieferung der Ware

Wird die Ware geliefert, vollzieht sich dies in der Regel in folgenden Schritten:

Nachdem die Ware angeliefert wird ❶, ist es zunächst erforderlich, die Ware auf Mängel zu überprüfen ❷. Dies ist gesetzlich in § 377 HGB verankert.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 377 Abs. 1 HGB

Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

Zur Prüfung der Ware gehört, ob die Ware

  • tatsächlich bestellt wurde

  • an die richtige Lieferadresse gebracht wurde

  • zur rechten Zeit geliefert wurde

  • in Güte und Beschaffenheit der Bestellung entspricht

  • in der richtigen Menge geliefert wurde.

Diese Kriterien werden anhand der Bestellung und des Lieferscheins sowie der Ware überprüft. In der Regel wird die Ware zunächst nur auf äußerlich erkennbare Mängel überprüft und n...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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