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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 03 | Einkünfte aus Kapitalvermögen: Gewinnausschüttung an Veräußerer nach Übertragung von GmbH-Anteilen

Nach einer schon etwas älteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs können beim ausscheidenden Gesellschafter einer GmbH anstelle eines (nachträglichen) Veräußerungserlöses i. S. des § 17 EStG unter bestimmten Voraussetzungen Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegen. Das ist in der Praxis zumeist so gewollt. Erfreulicherweise hat jetzt die Finanzverwaltung mitgeteilt, dass das BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.

Bei der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften soll häufig noch dem Verkäufer sein Anteil am laufenden Gewinn des Veräußerungsjahres und des Vorjahres zustehen. Wird der Beschluss über die Ausschüttung jedoch erst nach der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gefasst, muss der Erwerber die Gewinnausschüttung versteuern. Auch insoweit, wie sie nicht ihm, sondern dem Veräußerer zusteht. Die Auszahlung an den Veräußerer erhöht dann den Kaufpreis für die Anteile. Von diesem Grundsatz hatte der Bundesfinanzhof in 2018 jedoch eine Ausnahme gemacht. Erfreulicherweise hat jetzt die Finanzverwaltung mitgeteilt: Das Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Es geht um folgende Konstellation: Der G...