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NWB Nr. 27 vom Seite 1975

Auch das Löschen von Daten will gelernt sein!

Jonas Puchelt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2012Das neue Datenschutzrecht erfordert eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Löschung personenbezogener Daten. Die Anforderungen können sich aus vertraglichen Abreden oder dem Gesetz ergeben. Leider sind die gesetzlichen Regelungen über verschiedene Spezialgesetze verteilt, was die Materie unübersichtlich macht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Ein Konzept zur Unterstützung der Umsetzung von Löschpflichten

[i]Empfehlenswerte Systematisierung von LöschungenDamit ein Verantwortlicher die gesetzlichen Erfordernisse vollständig einhält, ist die Systematisierung von Datenlöschungen empfehlenswert. Diese kann in einem sog. Löschkonzept festgehalten werden. Ein branchenübergreifendes oder gar allgemeingültiges Löschkonzept ist kaum vorstellbar, denn ein Löschkonzept muss auf die bei dem Verantwortlichen bestehende Organisationsstruktur angepasst werden sowie bereichsspezifische Besonderheiten des Tätigkeitsfelds (z. B. das Berufsrecht) berücksichtigen.

Etablierung eines Löschkonzepts als fortlaufender Prozess

[i]Zu berücksichtigender technischer KontextTechnische Fragen dürfen in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden. Viele Verantwortliche nutzen digitale Lösungen zum Datenmanagement, die völlig unterschiedliche Maßnahm...