VwGO § 85

Teil II: Verfahren

9. Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug

§ 85 Zustellung

1Der Vorsitzende verfügt die Zustellung der Klage an den Beklagten. 2Zugleich mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich zu äußern; § 81 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 3Hierfür kann eine Frist gesetzt werden.

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CAAAA-76451