Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Alexander Busch (Oktober 2023)
Hinweise:

AEAO zu § 31;  IV A 3 – S 0062/19/10010 :001, BStBl 2020 I S. 59;  – 11 St 311, NWB YAAAA-80932.

A. Allgemeine Erläuterungen

1§ 31 AO stellt ein Bundesgesetz i. S. d. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO dar und führt daher zu einer erlaubten und zulässigen Offenbarung und Verwertung geschützter Daten, die sonst dem Schutz des Steuergeheimnisses unterfallen. Die damit begründete Verpflichtung zur Weitergabe von Daten darf nur beim Vorliegen unverhältnismäßigen Aufwandes verweigert werden. Durch diese Regelung soll den jeweiligen Empfängerstellen der Daten die Aufgabenwahrnehmung erleichtert und ihre Finanzierung insofern sichergestellt werden, als sie keine eigenen Ermittlungen mehr durchführen müssen. Es soll damit eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden.

2 Aus Sicht der Verwaltung liegt ein unverhältnismäßiger Aufwand dann vor, wenn „der zur Erfüllung der Mitteilungspflicht erforderliche sachliche, personelle oder zeitliche Aufwand erkennbar außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg der Mitteilung steht.“ Wenn die Mitteilungspflicht in Einzelfällen aufgrund eines unverhältnismäßigen Aufwandes entfällt, ist eine dennoch erfolgte Auskunft nicht unbefugt und verletzt das Steuergeheimnis nicht, denn diese Einschränkung der Verpflichtung soll lediglich die Finanzbehörden entlasten, nicht jedoch den Schutz der Daten wieder aufleben lassen.

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