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NWB Nr. 31 vom Seite 2320

Die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsverhältnisses

Fehlverhalten in der Tochtergesellschaft als Kündigungsgrund für die Muttergesellschaft?

Prof. Dr. Stephan Arens

Das Geschäftsführeranstellungsverhältnis kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden (§ 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Diese Möglichkeit der unmittelbaren Loslösung von dem Anstellungsverhältnis ist unabdingbar. [i]Bosse, NWB 50/2018 S. 3762Hohe Anforderungen werden allerdings an den „wichtigen Grund“ gestellt, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Zur Begründung einer solchen Kündigung bedarf es besonderer Umstände, die ausnahmsweise das Abwarten der regulären Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lassen. Hierzu hat das , NWB UAAAH-43022) in einer interessanten Fallgestaltung Stellung genommen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch die Gesellschafter

[i]Abberufung und Kündigung voneinander getrenntHaben die Gesellschafter den GmbH-Geschäftsführer – wirksam – abberufen (vgl. zur Zuständigkeit § 46 Nr. 5 GmbHG), besteht das Anstellungsverhältnis dennoch weiter, da dieses grds. unabhängig von der Organstellung des Geschäftsführers ist. Es bedarf daher einer gesonderten Kündigung des Anstellungsvertrags.

[i]Annexkompetenz zur AbberufungDie Abberufungskompetenz der Gesellschafter spiegelt sich in ihrer Zuständigkeit...