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BFH  - VII R 26/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EnergieStG § 52, EnergieStV § 96, AO § 169

Rechtsfrage

Ist die Antragsfrist für einen am gestellten Antrag auf Energiesteuerentlastung gem. § 52 EnergieStG für im Kalenderjahr 2016 verwendetes Gasöl zum Antrieb eines Wasserfahrzeugs, nach § 96 Abs. 2 Satz 4 EnergieStV (in der zum geltenden Fassung) gewahrt oder gem. § 96 Abs. 2 Satz 3 EnergieStV (n.F.) i.V.m. § 169 Abs. 2 Nr. 1 AO zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgelaufen?

Energiesteuer; Festsetzungsfrist; Schifffahrt

Fundstelle(n):
DAAAH-58721

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