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Online-Nachricht - Montag, 05.10.2020

Arbeitsrecht | Gesetzesentwurf zur mobilen Arbeit (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Die angestrebte gesetzliche Regelung bezieht sich auf die regelmäßige, d. h. planmäßig wiederkehrende mobile Arbeit, wie z. B. einmal oder mehrfach in der Woche oder zweimal im Monat an einem bestimmten Wochentag.

Hintergrund: Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf mobile Arbeit für den Arbeitnehmer, beruht dies in der Regel auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers. Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den Wunsch des Arbeitnehmers, mobil zu arbeiten, zu reagieren. Will der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach mobiler Arbeit ablehnen, ist dies formlos möglich. Der Arbeitgeber muss die...

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