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STFAN Nr. 10 vom Seite 22

Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 10 AO bei „ressortfremden“ Grundlagenbescheiden

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald; Weil am Rhein

Führen Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, z. B. Feststellungsbescheide über das Vorliegen und den Grad einer Behinderung, zu einer Ablaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer? Der folgende Beitrag stellt die Sicht des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage sowie die daraufhin ergangenen gesetzlichen Änderungen durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz (ZollkodexAnpG) und das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) dar.

BFH-Urteil

Nach dem BStBl 2013 II S. 529 (KIEHL NAAAE-36102) bewirken die von ressortfremden Behörden erlassenen Grundlagenbescheide, für die nicht die Vorschriften der Feststellungsverjährung gelten, eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist der im Einzelfall betroffenen Steuer erlassen worden sind. Dies gilt bspw. für Feststellungsbescheide über das Vorliegen und den Grad einer Behinderung, die meist von der Kreis- bzw. Stadtverwaltung erlassen werden.

Da das vorgenannte BFH-Urteil eine rückwirkende Verschärfung der Steuerrechtsprechung enthält, wurde folgende Vertrauensschutzregelung getroffen (s. BStBl 2014 II S. 159).

Ressortfremde Grundlagenbescheide bewirken auch dann eine Ablaufhemmung der ...

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