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Arbeitshilfe Oktober 2020

Festsetzung von Prozesszinsen trotz Anrechnung von Erstattungszinsen?

1. Haben in überschneidenden Zeiträumen, für die sowohl Prozesszinsen als auch Erstattungszinsen entstehen, Prozesszinsen materiellen Vorrang, so dass Erstattungszinsen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Anrechnung gemäß § 236 Abs. 4 AO in Prozesszinsen "umqualifiziert" werden und eine entsprechende Festsetzung erfolgen muss?

2. Sind Prozesszinsen steuerbare Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().