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Gesetzgebung | JStG 2020 - u.a. Corona-Pauschale für Homeoffice (hib)
Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Der Finanzausschuss des Bundestages hat am eine Ergänzung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2020 (BT-Drucks. 19/22850) beschlossen.
Danach sollen Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen können. Wie es in der Begründung des Änderungsantrages heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. "Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliche...