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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 6/20

Gesetze: AO § 150 Abs. 8 ; EStG § 5b

Verpflichtung einer UG zur Abgabe einer elektronischen Bilanz

Leitsatz

Bei Vorliegen einer persönlichen oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit besteht ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf den Verzicht der Finanzbehörde auf die elektronische Übermittlung des Inhalts der E-Bilanz, da es sich bei der nach § 150 Abs. 8 Satz 1 AO i.V.m. § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung um eine gebundene Entscheidung handelt. Liegen die Voraussetzungen des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO nicht vor, so kann die Finanzbehörde dennoch gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG auf die elektronische Übermittlung verzichten, insoweit besteht ein Anspruch des Steuerpflichtigen auf ermessensfehlerfreie Bescheidung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1904 Nr. 32
DStR 2021 S. 6 Nr. 19
DStRE 2021 S. 602 Nr. 10
DStZ 2021 S. 59 Nr. 3
EStB 2021 S. 174 Nr. 4
GmbH-StB 2021 S. 138 Nr. 4
EAAAH-66475

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