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NWB Nr. 1 vom Seite 38

Die Dienstreisezeit als Arbeitszeit – oder doch nicht?

Zur arbeitgeberfreundlichen Bewertung von Dienstreisezeiten durch das Bundesarbeitsgericht

Prof. Dr. Klaus Olbertz

Der arbeitsrechtlich richtige Umgang mit Zeiten einer Dienstreise kann in der betrieblichen Praxis Probleme bereiten. Ob die Reisezeiten als solche Arbeitszeit i. S.  des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darstellen, also bspw. auf die tägliche Höchstarbeitszeit angerechnet werden müssen oder nicht, ist oftmals genauso unklar wie die Frage, ob und inwieweit Reisezeiten vergütungspflichtig sind. Aber auch, ob ein Arbeitnehmer überhaupt zur Durchführung einer Dienstreise verpflichtet werden kann, ist ein möglicher Anlass von Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie verschiedene Gerichtsentscheidungen zeigen. Der nachfolgende Beitrag beantwortet die aufgeworfenen Fragen und gibt hierzu einen praxisorientierten Überblick.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Begriff der Dienstreisezeit

[i]Definition des BAGEine arbeitsgesetzliche Definition des Begriffs Dienstreisezeit existiert nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) umfasst der Begriff all jene Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer sich auf der Hin- und Rückfahrt zum oder vom auswärtigen Dienstort befindet, das Dienstgeschäft am auswärtigen Ort wahrnimmt und sich vor und nach Erledigung des Dienstgeschäfts am auswärtigen Ort aufhält (