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NWB Nr. 4 vom Seite 297

Meldepflichtige Sachverhalte für Berater im Immobilienbereich

Neue Pflichten zur Feststellung und Meldung von GwG-Risiken nach der GwGMeldV-Immobilien

Dr. Christian Rosner

Die Novelle des Geldwäschegesetzes (GwG) hat mit Wirkung zum zahlreiche Erweiterungen der Compliance-Pflichten gebracht. Eines der Ziele der Novelle ist es, Geldwäsche bei Immobiliengeschäften verstärkt zu bekämpfen. [i]Rosner, NWB 18/2020 S. 1351In Umsetzung dieses Ziels ist inzwischen die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) in Kraft getreten. Sie richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare, von denen bei der Bearbeitung von Immobilientransaktionen teilweise komplexe Feststellungen zu GwG-Risiken zu treffen sind. Der folgende Beitrag stellt die Verordnung im Überblick dar und gibt praktische Hilfestellungen bei der Compliance.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Immobilienbezogene Meldepflichten

[i]BMF bestimmt meldepflichtige SachverhalteMit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtline zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie v.  (BGBl 2019 I S. 2602) verfolgt der Gesetzgeber den Kampf gegen die Geldwäsche weiter. In § 43 Abs. 6 GwG n. F. wurde eine Verordnungsermächtigung geregelt, wonach das Bundesministerium der Finanzen – im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates – Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach § 1 GrEStG bestimmen kann, die von Ver...BGBl 2020 I S. 1965