Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

1.10. Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

  1. Zu den Besonderheiten hinsichtlich französischer Gebiete vgl. das (BStBl 2014 I S. 603).

  2. Offshore-Windparks liegen regelmäßig im Drittlandsgebiet. Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen zur Errichtung von Windparks vgl. Scheller/Zaczek, DStR 2016 S. 2254.

  3. Das BMF hat sich mit Schreiben v. (BStBl. 2020 I S. 1370) und (DStR 2021 S. 2532) zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirland (nachfolgend: „Vereinigtes Königreich“) aus der Europäischen Union geäußert (sog. Brexit; dazu instruktiv Nieskoven, GStB 2021 S. 232). Grundsätzlich ist das Vereinigte Königreich Drittlandsgebiet i. S. von § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG.

    1. Besonderer Status für Nordirland bezüglich Lieferumsätze

      Für Nordirland zunächst bis zum ist ein besonderer Status vereinbart worden, soweit es die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs betrifft (zum sog. Nordirland-Protokoll vgl. Kurzenberger, MwStR 2021 S. 65 mit der Forderung nach unionsrechtlichen und nationalen Kodifizierungen). Insoweit gelten die Regelungen, die den innergemeinschaftlichen Warenverkehr betreffen, we...