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Umsatzsteuer | Behandlung von Leistungen des Gerüstbauerhandwerks (LfSt Sachsen)
Das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen hat im vergangenen Jahr zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen des Gerüstbauerhandwerks in Bezug auf die Abgrenzung von Teilleistungen Stellung genommen ().
Hierzu führt das LfSt Sachsen weiter aus:
Das BMF hat der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk zu einer Anfrage hinsichtlich der Abgrenzung von Teilleistungen Folgendes mitgeteilt:
"Mit der Zurverfügungstellung eines fachmännisch montierten Gerüsts für einen bestimmten Zeitraum erbringt der Unternehmer eine einheitliche sonstige Leistung. Es handelt sich nicht um eine Werkleistung im umsatzsteuerlichen Sinne. Die Leistungselemente Montage und Demontage sind Nebenleistungen zu der Haup...