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IWB Nr. 6 vom Seite 246

Zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer

Dr. Martin Weiss

Die [i]Hessisches FG, Urteil v. 26.8.2020 - 8 K 1860/16, NWB PAAAH-72584 Gewerbesteuer folgt grds. dem sog. Territorialitätsprinzip, wonach nur die in inländischen Betriebsstätten erwirtschafteten Teile des Einkommens in den Gewerbeertrag eingehen sollen. Allerdings ist dieses Prinzip vielfach durchbrochen. Unter anderem werden Streubesitzdividenden ausländischer Kapitalgesellschaften nach § 8 Nr. 5 i. V. mit § 9 Nr. 7 GewStG im Gewerbeertrag erfasst, so dass sich die Frage der Anrechnung ausländischer Ertragsteuern auch für die Gewerbesteuer stellt. Das Hessische FG hat diese Verpflichtung für Dividenden kanadischer Kapitalgesellschaften jetzt bejaht.

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