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Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Entwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMAS)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die Gründung und die Wahl von Betriebsräten erleichtert werden.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Der Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens wird ausgeweitet und die Zahl der erforderlichen Stützunterschriften für Wahlvorschläge reduziert. Mit diesen Regelungen wird die Gründung von Betriebsräten erleichtert, insbesondere in kleineren Betrieben.
Zukünftig kommt es für das aktive und passive Wahlrecht von Auszubildenden zur Jugend- und Auszubildendenvertretung nur noch auf den Status als Auszubildender an. Die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren wird gestrichen. Damit tragen wir der Lebensrealität Rechnung. Ausz...