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OFD Magdeburg - G 1410 - 8 - St 233 G 1410 - 8 - St 232

§ 3 GewStG Gewerbebesteuerung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und deren Nachfolgeunternehmen;
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 14a GewStG und Vortragsfähigkeit von Gewerbeverlusten aus Erhebungszeiträumen vor der Steuerbefreiung

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG'en) und deren Rechtsnachfolger in der Rechtsform einer Genossenschaft sind gemäß § 3 Nr. 14 a GewStG auf Antrag in den Erhebungszeiträumen (EZ) 1991 bis 1993 von der Gewerbesteuer befreit. Für die EZ 1992 und 1993 ist dafür Voraussetzung, dass sich die Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt (vgl. GewSt-Kartei zu § 3 GewStG Karte 1).

Mit (BStBl 1999 II S. 733) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Wechsel in der Steuerpflicht aufgrund einer persönlichen Steuerbefreiung (hier § 3 Nr. 14 a GewStG) nicht zum Wegfall des Gewerbesteuersubjektes führt. Gewerbeverluste aus vorangegangenen, nicht steuerbefreiten EZ sind deshalb nach Wiedereintritt in die Steuerpflicht abzugsfähig.

Gemäß Abschn. 19 Abs. 3 GewStR 1998 erlischt die Gewerbesteuerpflicht nicht nur mit dem Aufhören des Gewerbebetriebs, sondern auch mit dem Eintritt eines Befreiungsgrundes. Des Weiteren beginnt die Gewerbesteuerpflicht bei Unternehmen, für die der Grund für die Befreiung von der Gewerbesteuer wegfällt, im Zeitpunkt des Wegfalls des Befreiungsgrundes (vgl. Abschn. 18 Abs. 4 GewStR 1998).

Der Beginn und das Ende der Gewerbesteuerpflicht, ausgelöst durch eine persönliche Steuerbefreiung, führt jedoch in tatsächlicher Hinsicht nich...

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