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BFH  - I R 52/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 55 Abs 1 Nr 5, AO § 58 Nr 2, AO § 64, GewStG § 9 Nr 5, KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 9 Abs 1 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Zuwendungen einer teilweise steuerbefreiten Körperschaft an ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden oder verdeckte Einlagen

1. Können Zuwendungen eines teilweise körperschaftsteuerbefreiten eingetragenen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden berücksichtigt werden, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv und die finanzielle Stärkung der gGmbH lediglich ein günstiger Nebeneffekt ist?

2. Bedarf die Prüfung, ob die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (verdeckte Einlage), bei einer teilweise steuerbefreiten Körperschaft wegen der Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts unter Umständen einer Modifikation?

Gemeinnützigkeit; Spende; Steuerbefreiung; Verdeckte Einlage; Zuwendung

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2776 Nr. 48
BB 2024 S. 159 Nr. 4
BFH/PR 2023 S. 77 Nr. 3
EStB 2023 S. 181 Nr. 5
ErbStB 2023 S. 133 Nr. 5
GmbHR 2023 S. 72 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2022 S. 3698
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2023 S. 100
YAAAH-81507

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