TKG § 36

Teil 2: Marktregulierung

Abschnitt 2: Zugangsregulierung

Unterabschnitt 4: Allgemeine Vorschriften

§ 36 Veröffentlichung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAH-89233