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BFH  - X R 8/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 Nr 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1, EStG § 22 Nr 3

Rechtsfrage

Handelt es sich bei dem Online-Pokerspiel in der vom Kläger --neben dem Studium-- gespielten Variante "Texas Hold’em" um ein das Tatbestandsmerkmal "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" ausschließendes Glücksspiel oder um ein Geschicklichkeitsspiel?

Ob und ggf. ab wann wird das --bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende-- Online-Pokerspielen "berufsmäßig" ausgeübt?

Sind die Online-Pokergewinne, soweit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG zu qualifizieren?

Computer; Gewerbebetrieb; Gewinnerzielungsabsicht; Glücksspiel; Liebhaberei; Sonstige Einkünfte; Spielgewinn

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 274 Nr. 9
FR 2023 S. 1035 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2023 S. 1880
AAAAH-89525

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