Atypische stille Beteiligung; Gewinnabführung; Organschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage
Organschaft und atypisch stille Beteiligung
1. Kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein?
2. Ist die Gewinnabführung einer "verunglückten Organschaft" steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln?
Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 2, KStG § 17, KStG § 8b Abs 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, GewStG § 2 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2021): ,F
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
GAAAH-93080