BFH  - I R 17/21 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Atypische stille Beteiligung; Gewinnabführung; Organschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung

Rechtsfrage

Organschaft und atypisch stille Beteiligung

1. Kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein?

2. Ist die Gewinnabführung einer "verunglückten Organschaft" steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln?

Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 2, KStG § 17, KStG § 8b Abs 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, GewStG § 2 Abs 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2021): ,F

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
GAAAH-93080