Grundstückseigentümer; Haftung
Rechtsfrage
Grundsätzliche Bedeutung des Tatbestandmerkmals "dienen" gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 AO:
"Dient" ein Grundstück einem Unternehmen, wenn dieses lediglich als Zwischenmieterin auftritt, sodass der Eigentümer des Grundstücks nach § 74 Abs. 1 Satz 1 AO für die Steuerschulden der Zwischenmieterin in Haftung genommen werden kann?
Gesetze: AO § 74 Abs 1 S 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2021):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
MAAAH-93107