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NWB Nr. 43 vom

Neues Verhältnis von § 42 AO zu spezieller Missbrauchsgesetzgebung

Tim R. Hannig

[i]Mit seinem Urteil v.  - I R 2/18 (NWB RAAAH-80465) ordnet der I. Senat des BFH das Verhältnis von § 42 AO i. d. F. des JStG 2008 zu einzelgesetzlichen (Missbrauchsverhinderungs-)Regelungen neu: Das Konkurrenzverhältnis ist über einen Wertungsvorrang und [i]Strahl, NWB 23/2021 S. 1643, NWB HAAAH-80801 nicht mehr durch einen Anwendungsvorrang zu lösen. In dem entschiedenen Fall bestätigt der BFH im Ergebnis gleichwohl seine Sichtweise, dass die rückwirkende Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.

Keine „automatische“ Abschirmwirkung einzelsteuergesetzlicher Regelungen

[i]Geißler, Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, infoCenter, NWB TAAAA-41714 Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO n. F. nicht aus. Der BFH bestätigt damit den Gesetzgeber, der mit der Neufassung des § 42 AO den Auffangcharakter der Generalklausel gesetzlich festgeschrieben hatte. Gleichzeitig erteilt der BFH der Lehre von einer generellen Sperrwirkung spezieller Missbrauchsverhinderungsnormen eine Absage.

„Wertungsrückschlag“ soll Wertungswidersprüche verhindern

[i]Wertungsrückschlag zur Verhinderung von WertungswidersprüchenDie Neukonzeption des § 42 AO lässt die Gen...