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StuB Nr. 21 vom Seite 860

Gewerbesteuer und der Discjockey

StB Michael Seifert

Das , NWB PAAAH-92309, EFG 2021 S. 1727, vorläufig nicht rechtskräftig) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Discjockey (DJ) eine künstlerische Tätigkeit ausübt und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegt.