BFH  - IV R 19/21 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Änderung; Festsetzungsverjährung; Feststellungsbescheid; Feststellungsfrist; Folgebescheid

Rechtsfrage

Setzt der Erlass eines Feststellungsbescheids im Anwendungsbereich des § 181 Abs. 5 AO die abschließende Feststellung voraus, für welche Folgesteuern welcher Feststellungsbeteiligter der Feststellungsbescheid Bindungswirkung entfaltet und für welche Steuern welcher Feststellungsbeteiligter die Festsetzungsfrist noch offen ist?

Gesetze: AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 181 Abs 5, AO § 174 Abs 3, AO § 174 Abs 4

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.11.2021):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
QAAAH-95401