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NWB Nr. 2 vom Beilage Seite 1

Rechtsprechungsreport Neue Bundesländer (RNB)Teil V

(im Anschluß an Teil IV - Beilage 4/1993 zu NWB Heft 33/1993)

Arbeitsrecht/Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst; Änderungskündigung

(LAG Chemnitz, Urt. v. - 6 Sa 36/92, DB 1993, 1676 [LS])

Besteht bei Strukturveränderungen i. S. der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1 Abs. 3 EV eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit für den betroffenen AN, so kann die ggf. notwendige Änderung des Arbeitsvertrages im Wege einer Änderungskündigung erfolgen. Nimmt der AN das mit der Änderungskündigung verbundene Angebot der Änderung des Arbeitsvertrages unter Vorbehalt an, so ist die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen ohne Rückgriff auf § 1 KSchG anhand der genannten Bestimmung des EV zu prüfen. Die Möglichkeit, eine Änderung der Arbeitsbedingungen durch Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zu bewirken, führt im Fall der Änderungskündigung und der Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen aus dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit. [RNB-Nr. 1/94]

Öffentlicher Dienst; Mutterschutz für Alleinerziehende in Kündigungsfällen

(, BB 1993, 1224)

Der...