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BBK Nr. 2 vom Seite 101

Schätzung von Außer-Haus-Verkäufen mit dem Regelsteuersatz bei fehlenden Aufzeichnungen?

Leserfrage

Karl-Hermann Eckert

Immer [i]bbk-leserfrage@nwb.de wieder erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In loser Folge greifen wir diese Fragen in dieser Rubrik auf. Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zuschrift per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.

Problem

Unser [i]Keine Aufzeichnungen über die Trennung der EntgelteMandant Unternehmer U betreibt einen Imbissbetrieb. Zum Angebot gehört auch der Verkauf von Speisen außer Haus. U verfügt nicht über eine elektronische Kasse, sondern die Einnahmen werden mittels offener Ladenkasse erfasst. Im Rahmen einer Außenprüfung durch die Finanzbehörde wurde festgestellt, dass U keinerlei ordnungsgemäße Aufzeichnungen geführt hat über die Trennung der Entgelte

  • in die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle zum Regelsteuersatz und

  • in den Verkauf außer Haus zum ermäßigten Steuersatz.

Die [i]Finanzamt besteuert die gesamten Entgelte zum Regelsteuersatz Finanzbehörde hat daraufhin die Umsätze wegen fehlender Aufzeichnungen nach § 162 AO sämtlich mit dem Regelsteuersatz besteuert.

Frage:

Ist die Finanzbehörde berechtigt, sämtliche Umsätze mit dem Regelsteuersatz wegen fehlender Aufzeichnungen zu versteuern, obwohl tatsächlich Außer-Haus-Umsätze stattgefun...