Bundesministerium der Finanzen - IV C 3 – S 2253 – 78/03 BStBl 2003 I 427

Einkunftserzielungsabsicht bei befristeten Vermietungen mit anschließender Selbstnutzung; Anwendung des BStBl 2003 II S. 695

Der entschieden, wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftserzielungsabsicht zu beurteilen ist, wenn aus einer nur befristeten Vermietung Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der Steuerpflichtige nach dieser Vermietung das bebaute Grundstück oder die Wohnung selbst nutzt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils in den Fällen befristeter Vermietung mit anschließender Selbstnutzung erstmals auf Mietverträge anzuwenden, die nach dem abgeschlossen werden.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV C 3 – S 2253 – 78/03

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 427
RAAAA-81095