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NWB Nr. 51 vom Seite 4037

Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübergabeverträgen als dauernde Lasten bei Weiterveräußerung des Vermögens

Verfasser: Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Rudolf Jansen, Köln

Im Urt. X R 167/95 hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob Versorgungsleistungen, die Kinder ihren Eltern aufgrund eines Vermögensübergabevertrags schulden, als dauernde Lasten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden können, wenn die Kinder das Vermögen sogleich nach dem Erwerb weiterveräußern.

I. Sachverhalt

Ein Vater übertrug durch notariellen Vertrag vom das Eigentum an einem Einfamilienhaus zu je 1/3 auf seine drei Kinder. Diese hatten an ihren Vater Versorgungszahlungen in Höhe von monatlich 3 000 DM zu leisten; eine Anpassung der monatlichen Zahlungen gemäß § 323 ZPO war vereinbart. Die Kinder verkauften das Einfamilienhaus unmittelbar nach seinem Erwerb an einen Dritten. Das FA ließ den Abzug der Versorgungszahlungen als dauernde Last i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG nicht zu. Das FG wies die Klage ab.

II. Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Die Revision hatte keinen Erfolg. Der BFH bestätigte die Rechtsauffassung des FA und des FG. Zur Begründung führte er im wesentlichen aus:

Ein Vermögensübergabevertrag bezwecke die Vorwegnahme der künftigen Erbfolge und die wirtschaftliche Sicherung der übertragenden Generation. Die Versorgungsleistungen würd...