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NWB Nr. 51 vom Seite 4301

Zur verfassungskonformen Auslegung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG - Bestehen einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG im Fünfjahreszeitraum

von StB Dipl.-Kfm. Peter Keune und StB Dipl.-Kfm. Dirk Timmer, Dortmund

1. Streitstand und Verwaltungsauffassung

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Beteiligungsquote für das Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG von ehemals mehr als 25 v. H. ab dem VZ 1999 auf mindestens 10 v. H. abgesenkt wurde. In einem weiteren Schritt wurde die Wesentlichkeitsgrenze für eine Beteiligung an solchen Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, mit Wirkung ab dem (vgl. § 52 Abs. 34a EStG) auf mindestens 1 v. H. herabgesenkt.

Für das Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung reicht es gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG aus, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft in der Weise beteiligt war, wie es das Gesetz für das Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung fordert.

Umstritten ist nunmehr, ob die schrittweise Absenkung der Beteiligungsquote in zwei Stufen von bislang 10 v. H. auf nunmehr 1 v. H. ab VZ 2002 bzw. bereits zuvor von ehedem 25 v. H. auf dann 10 v. H. vom VZ 1999 an insoweit auf VZ vor 2002 (bzw. vor 1999) zurückwirkt, als sich die Wesentlichkeit innerhalb der Fünfjahresgrenze jeweils nach der im Zeitpunkt der Veräußerung geltenden Beteiligungsquote des § 17 EStG oder nac...