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NWB Nr. 8 vom Seite 695 Fach 6a Seite 253

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 1998

von Steuerberater Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Steuerfreier Arbeitslohn § 3 EStG

1. Steuerfreier Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG

(BStBl 1998 II S. 303; LX145597) betr. § 3 Nr. 6 EStG; § 38 BeamtVG.

Hinweis: Anm. in HFR 1998 S. 477.

Streitig ist, ob der Unterhaltsbeitrag, den der Kl. nach § 38 BeamtVG wegen eines im 2. Weltkrieg erlittenen Kriegsunfalls und der darauf beruhenden Minderung seiner Erwerbsfähigkeit um 50 v. H. erhält, nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei ist. Dies wurde vom BFH in Änderung seiner Rspr. ( BStBl 1992 II S. 1035) bejaht. Die Steuerbefreiung gilt für Bezüge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber gezahlt werden, es sei denn, es handelt sich um Bezüge, die aufgrund der Dienstzeit gewährt werden. Letzteres sah der BFH nicht als erfüllt an, da der Unterhaltsbeitrag mehr einem Unfallruhegehalt nach § 35 BeamtVG gleicht und eine Sonderform des Schadensersatzes darstellt, der Nachteile ausgleichen soll, die einem früheren Beamten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Dauer einer dienstunfallbedingten Beschränkung der Erwerbsfähigkeit entstehen, wobei der Unterhaltsbeitrag zugleich als Ersatz der durch den Dienstunfall erwachsenen echten Mehra...