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§ 8 EigZulG Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage; Behandlung der sog. Sanierungsumlage als Anschaffungskosten

Im Rahmen der Privatisierung von Wohnungsbeständen und der damit verbundenen Aufteilung von Gebäuden in Wohneigentum und anschließenden Veräußerung der Eigentumswohnungen an die bisherigen Mieter bieten Wohnungsbaugesellschaften den Erwerbern häufig die Möglichkeit, erforderliche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten, soweit sie nicht bereits vor Veräußerung durchgeführt werden, zu festgelegten Preisen nach einem vorgegebenen Modernisierungsplan ausführen zu lassen. Zu diesem Zweck wird in Kaufverträgen neben dem Kaufpreis für Grund und Boden und Gebäude auch eine sog. Sanierungsumlage für noch durchzuführende Modernisierungsmaßnahmen erhoben, die in der Teilungserklärung im einzelnen festgelegt sind. Dieser Betrag ist dabei zweckgebunden und darf nur für Instandsetzung bzw. Modernisierung des Gebäudes verwendet werden.

Es wird gebeten, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

Aufwendungen des Erwerbers einer Eigentumswohnung sind nach dem (BStBl 1991 II S. 918) unter bestimmten Voraussetzungen zu den Anschaffungskosten derselben zu rechnen, wenn im Kaufvertrag die noch vorzunehmende Renovierung der Wohnung (Sondereigentum) vereinbart wird. Ausschlaggebend ist dabei die wirt...

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